Die Ursprünge des deutschen Arbeitsrechts reichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Seitdem hat sich das Regelwerk qualitativ wie quantitativ enorm weiterentwickelt. Mit einer Ausnahme: Deutschland verfügt bis heute über kein Arbeitsgesetzbuch, weshalb sich unser Arbeitsrecht in eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Gesetzen zwischen Privatem und Öffentlichem Recht aufsplittet.
Um hier absolut rechtssicher unterwegs zu sein, ist ein hohes Maß an Expertise erforderlich – auf die Sie bei unseren Fachanwälten und -anwältinnen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zählen können.