Arbeits­­recht
ist in Deutschland ein weit verzweigtes Labyrinth aus unzähligen Gesetzen und Rechtsverordnungen – in dem wir für Sie dennoch stets die richtigen Wege finden.

Ein weites Feld

Die Ursprünge des deutschen Arbeitsrechts reichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Seitdem hat sich das Regelwerk qualitativ wie quantitativ enorm weiterentwickelt. Mit einer Ausnahme: Deutschland verfügt bis heute über kein Arbeitsgesetzbuch, weshalb sich unser Arbeitsrecht in eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Gesetzen zwischen Privatem und Öffentlichem Recht aufsplittet.


Um hier absolut rechtssicher unterwegs zu sein, ist ein hohes Maß an Expertise erforderlich – auf die Sie bei unseren Fachanwälten und -anwältinnen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zählen können.

Im Detail

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich Arbeitsrecht bei:

Group 13

Gestaltung von Arbeitsverhältnissen

Group 13

Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten

Group 13

Begleitung von Transaktionen und Betriebsübergängen

Group 13

Unternehmenssanierungen und –restrukturierungen

Group 13

Auseinandersetzungen mit Betriebsräten

Group 13

Prozessführung

Ihre Ansprechpartner

zum Arbeitsrecht

Susanne Dörner