Gesell­schafts­recht
beginnt wie so vieles beim Kaufen/Gründen, setzt sich im Handeln/ Wandeln fort, um mit Auflösen/Übergeben zu enden. Und wie bei so vielem liegen dazwischen Welten – die wir Ihnen erschließen.

In guter Gesellschaft

So unterschiedlich sie auch sein mögen, haben Konzerne mit mittelständischen Unternehmen oder Gemeinschaftspraxen doch eines gemeinsam: Bei Verkäufen, Beteiligungen, Umwandlungen und Co. greift das Gesellschaftsrecht – in dem Sie auf unsere Erfahrung und Expertise bauen können: größenunabhängig bis hin zu neunstelligen Transaktionsvolumina und fünfstelligen Beschäftigtenzahlen, gerne auch in Englisch.


Stichwort Expertise: Natürlich bieten wir Ihnen für die Querschnittsmaterie Mergers & Acquisitions interdisziplinäre Beratungskompetenz – ob inhouse durch eigene Ressourcen oder über kooperierende Kanzleien.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich Gesellschaftsrecht bei:

Group 13

Unternehmensgründungen/Gesellschaftsgründungen

Group 13

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen

Group 13

gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Corporate Litigation)

sowie im Bereich Mergers & Acquisitions bei:

Group 13

Unternehmenskäufen (Share Deal / Asset Deal)

Group 13

Umwandlungen

Group 13

Umstrukturierungen

Group 13

Verschmelzungen

Group 13

Spaltungen

Group 13

Ausgliederungen

Group 13

Ausgründungen

Group 13

Private Equity

Group 13

Venture Capital

Group 13

Start-ups

Group 13

Immobilientransaktionen (Share Deal/Asset Deal)

Group 13

Joint Ventures

Group 13

Kartellrecht, insb. Fusionskontrolle

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